Gerichtsentscheidungen
Dieses Post, ursprünglich Herrn Gregor Ter Heide gewidmet, wurde inhaltlich und in der Zielsetzung geändert. Nunmehr geht es darum, Gerichtsentscheidungen zum Thema Heimerziehung allen Interessierten zur Verfügung zu stellen. An den Anfang stelle ich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, veröffentlicht am 23.03.2012. Weitere sollen folgen. Ich behalte mir vor diese Entscheidungen zu kommentieren, und auch Gastbeiträge werde ich veröffentlichen, wenn es denn gewünscht wird. Sei es nun von Experten oder einfach nur von interessierten Laien. Desweiteren verweise auf die Kommentarfunktion auf meinem Blog. Diese Entscheidung wurde vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes getroffen.
Quelle: Bundesverfassungsgericht
P.S. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dürfen veröffentlicht werden, wenn dies nicht der gewerblichen oder kommerziellen Nutzung dient. In diesem Zusammenhang die letzte Verfassungsbeschwerde zum Komplex Heimerziehung den interessierten Lesern zur Einsicht.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120323_1bvr302311.html
Zum besseren Verständnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle ein Artikel, welcher auf Spiegel Online Panorama verfasst wurde.
Der Weg durch die Instanzen gilt auch für Heimkinder: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein inzwischen 60-jähriger Kläger Ausgleich zunächst vor den Fachgerichten suchen muss. Der Mann hatte seine Klage mit der Einrichtung des nationalen Heimkinderfonds begründet.Ex-Heimkind scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Abschließend sei gesagt: Zitat: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Diese Entscheidung ist unanfechtbar".
M. Zielke
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