Montag, 17. September 2012

10. Fonds Heimerziehung West und Ost - Einladung an ehemalige Heimkinder, einen Kommentar zu hinterlassen

Stellungnahmen zum Fonds Heimerziehung und meine persönlichen Erfahrungen mit der Anlaufstelle Hamburg

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Startseite Fonds Heimerziehung

Bitte auf den vom Fonds Heimerziehung zur Verfügung gestellten Link oben klicken


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Aktuellles zum Fonds Heimerziehung West vom 07.07.2015 - Ein Artikel von Constanze von Bullion, Berlin - Süddeutsche Zeitung

An diesem Mittwoch (08.07.2015) will das Kabinett eine Aufstockung des Hilfsfonds um 182 Millionen bewilligen.

 "Dass man von den Betroffenen verlangt, eine Kausalkette vom Heim bis heute herzustellen, grenzt ans Wahnhafte", sagte Heimkinderkoordinator Peter Schruth. Nötig sei eine niederschwellige Prüfung. "Es wäre auch hilfreich, wenn sich ein öffentlicher Repräsentant dazu äußern würde."

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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung West vom 15.06.2015 - Eine persönliche Erklärung meinerseits.

Ich habe geliefert und eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Aber die Bedingungen und die bürokratischen Hürden, um Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung zu erhalten, sind mir einfach zu hoch.  Das war ein schmerzlicher Prozess, denn wer verzichtet schon gerne auf Leistungen, auch wenn darauf letztlich kein Rechtsanspruch besteht. 
Bargeld zur freien Verfügung in Höhe von 10.000 € wäre mir lieber gewesen, anstatt penibel über jeden bewilligten Euro Rechenschaft abzulegen. Dann hätte man sich auch die ganze Bürokratie ersparen können, die letztlich auf dem Rücken der ehemaligen Heimkinder bezahlt und abgewickelt wird.

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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung Ost vom 25.02.2015 - Der Fonds wird auf maximal 364 Millionen Euro aufgestockt.

Die Kosten trägt der Bund und die Ostländer. Die Summe ergibt sich aus einer Hochrechnung in Relation zu der Zahl der Antragsteller (27.554 - aktuelle Zahl vom Fonds Heimerziehung). Das sind sechs Prozent von etwa 500.000 Betroffenen, die in der DDR in Spezialheimen und Jugendwerkhöfen oder sonstigen Heimen untergebracht waren. 

Die Verlängerung des Programms gilt zunächst bis Ende 2018. Allerdings wird die akribische und nach meiner Meinung fragwürdige Einzelfallprüfung fortgesetzt. Das kann aber auch dazu führen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht im vollen Umfang ausgeschöpft werden, sondern wieder an die Staatskasse zurück fließen. Zu den Details fand heute eine Fragestunde im Deutschen Bundestag statt, welche der Sender Phönix live übertrug. Gesendet wurde von 13.00 bis 13.30 Uhr.

Hier der Link vom MDR - Mehr Geld für DDR-Heimkinder
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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung West vom 12.01.2015 - Die Meldefrist zur Beantragung von Leistungen ist endgültig abgelaufen. Hier der entsprechenden Link



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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung vom 03.12.2014 mich persönlich betreffend - Ich habe fertig!

Betreff: Verzichtserklärung

Sehr geehrter Herr R.,

als Mitarbeiter der Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder in Hamburg, möchte ich Sie bitten, nicht länger meine Interessen wahrzunehmen.

Hiermit verzichte ich auf alle noch ausstehenden Leistungen, welche mir der Fonds Heimerziehung in Aussicht gestellt hat. 

Die bürokratischen Hürden sind mir einfach zu hoch, und würden sich noch einmal wesentlich erhöhen, wenn ich die Hilfe eines Sozialen Dienstes in Anspruch nehmen würde oder könnte. Wir haben ja mehrfach Gespräche geführt, in denen ich meine Sorgen und Bedenken über den Fonds Heimerziehung zum Ausdruck brachte.

"Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende."

Ich möchte Sie bitten, mein Anliegen rasch zu bearbeiten, und meine Heimakte zu schließen, damit ich die Sache abhaken kann. Bitte teilen Sie mir schriftlich mit, wenn sich der Vorgang erledigt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Zielke


Antwort der Anlaufstelle Hamburg am 08.12.2014 auf meine Verzichtserklärung vom 03.12.2014

Sehr geehrter Herr Zielke,

mit Bedauern haben die hiesige Anlauf- und Beratungsstelle und ich Ihre Verzichtserklärung vom 03.12.2014 zur Kenntnis genommen. Vor allem meine Kollegin Frau B. hatte noch versucht, Ihnen einen sozialen Dienst zu vermitteln, damit Sie mit dessen Hilfe Ihre bereits bewilligten Rest-Leistungen aus dem „Fonds Heimerziehung West“ noch in  Anspruch nehmen können.

Ihrem Wunsch entsprechend haben wir die Bearbeitung beendet und Ihre „Heimakte“ geschlossen.

[...] (Den letzten Satz von Herrn R. werde ich hier nicht wiedergeben, da es sich bestenfalls um eine Höflichkeitsfloskel, schlimmstenfalls um eine überflüssige Spitzfindigkeit handelt.)

Mit freundlichen Grüßen
K. R.

Eine persönliche Anmerkung meinerseits zum Fonds Heimerziehung West, die man beachten oder ignorieren kann, geschrieben heute am 08.12.2014,

Dieser Fonds Heimerziehung ist ein bürokratisches Monster. Die Aussage von Frau Dr. Antje Vollmer, Leiterin des RTH Heimerziehung, wonach es darum ging, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten, ist versandet und ins Leere gelaufen. Stattdessen hat sich eine Bürokratie etabliert, die die Interessenvertreter des Fonds Heimerziehung begünstigt und vielen hundert Mitarbeitern, angefangen in den Anlaufstellen, bis hin zur Zentrale BAFZA über fünf Jahre, vielleicht auch länger einen Arbeitsplatz garantiert. Natürlich und zu Lasten der ehemaligen Heimkinder, denn die zahlen die Zeche, weil der Fonds Heimerziehung, ausgestattet  mit einem Volumen von 120 Millionen Euro, seine Arbeit den ehemaligen Heimkindern in Rechnung stellt, also den Etat verringert und verkürzt. Solidarität sieht anders aus!

Was spricht eigentlich dagegen, den ehemaligen Heimkindern ohne Einschränkung, den in Aussicht gestellten Betrag von 10.000 Euro auf ihr Konto zu überweisen, anstatt sie zu reglementieren, und zu diskriminieren? Wie komme ich als ehemaliges Heimkind dazu, ein Geschäft aufzusuchen, und einem wildfremden Menschen zu erklären oder zu erläutern, dass ich u.U. in den Genuss von Leistungen komme, die durch das Bundesfamilienministerium gedeckt sind? Das soll mir bitte mal jemand erklären! Auf diese konkrete Frage habe ich bisher keine schlüssige Antwort bekommen. Stattdessen versteifen sich die Verantwortlichen und die Vollstrecker auf eine Schlüssigkeitsprüfung, und hoffen vermutlich darauf, das die Anspruchsberechtigten das Zeitliche segnet. Die Verantwortlichen sind nicht bereit zu gestalten, und haben sich darauf fixiert und festgelegt zu verwalten.

Meine Anlaufstelle in Hamburg mag ja gerne ihr Bedauern aussprechen, nur mit dem eigentlichen Problem, welches ich für ehr abschneidend und entwürdigend halte, was die Praxis bei der Umsetzung der Fondsauszahlungen angeht, hat sie sich leider nicht auseinandergesetzt. 

Insofern habe ich eine schmerzliche aber richtige Entscheidung getroffen, und sehe meine Menschenwürde mindestens ansatzweise gewahrt. Ich möchte nicht von Bürokraten verwaltet werden, denen ich anfänglich sehr vertraut habe, und denen ich mich gegenüber vollkommen emotional geöffnet habe. Das war ein Fehler, und ich hoffe, das passiert mir nicht noch einmal im Leben.

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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung vom 09.10.2014

Die Frist für die Anmeldung von Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung Ost ist mit dem 30. September 2014 abgelaufen.

Dagegen kann die Beantragung von Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung West bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.

Die tatsächlichen Bearbeitungszeiten der Anträge gehen aber weit über diese Fristen hinaus. Näheres unter dem folgenden Link:


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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung vom 21.08.2014

Spießrutenlaufen und Schikanen, statt schneller unbürokratischer Hilfe. Das ist die Realität, der sich viele ehemalige Heimkinder beugen müssen. Auch reichen die veranschlagten 120 Millionen (WEST) nicht aus, um alle Bedürfnisse abzudecken, sondern es müssen zusätzlich noch einmal 100 Millionen auf den Weg gebracht werden. Dabei ist längst nicht klar, ob und wann diese Mittel bewilligt werden.

Statt vieler Worte, verweise ich auf einen heute erschienenen Artikel in der Süddeutschen Zeitung hin.


Zahllose Heimkinder wurden Opfer von Gewalt. Doch die Fonds, die sie entschädigen sollen, haben kein Geld mehr, die Betroffenen klagen über eine demütigende Bürokratie. Nun könnte alles noch schlimmer werden.
Nachzulesen unter folgendem Link: 


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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung OST vom 09.07.2014

Das Kabinett hat heute der Fortführung und Erweiterung des DDR-Heimfonds zugestimmt.

Ansprüche bis zum 30. September 2014 stellen/anmelden.

Zweistufige Aufstockung geplant.

Näheres unter dem folgenden Link:


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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung vom 27.06,2014

"Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung gelten nicht als Einkommen und dürfen somit nicht gepfändet werden."


Der Bundesgerichtshof hat in einem mit den Fonds Heimerziehung vergleichbaren Fall entschieden, dass Wiedergutmachungsleistungen für Verletzungen der Persönlichkeitsrechte nicht gepfändet werden können (BGH-Beschluss vom 22. Mai 2014, AZ IX ZB 72/12). In dem Fall ging es um Ausgleichszahlungen der katholischen Kirche für Opfer von sexuellem Missbrauch. Die Lenkungsausschüsse der Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“ gehen von einer Übertragbarkeit des Urteils auf die Leistungen der Fonds Heimerziehung aus, die somit ebenfalls nicht pfändbar sind.

Parallel dazu die beiden Infoblätter  für den Fonds West und Fonds DDR jeweils als Link



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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung West vom 22.05.2014

Der Fonds Heimerziehung West ist wahrscheinlich unterfinanziert und die zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht aus - nachzulesen in der Neue OZ (Neue Osnabrücker Zeitung)
Dies bestätigte gestern eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums. 
„Die Inanspruchnahme des Fonds ist höher als erwartet“, so die Ministeriumssprecherin in Berlin. Bis zum 30. April haben sich nach ihren Angaben 10919 Betroffene in den Anlauf- und Beratungsstellen des Fonds Heimerziehung West registrieren lassen. 7236 von ihnen haben bereits Vereinbarungen über Hilfeleistungen aus dem Fonds geschlossen.
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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung vom 11.04.2014

Die Sprechzeiten des "Fonds Heimerziehung West und Ost" wurden geändert, nachzulesen unter dem unten aufgeführten Link. Desweiteren werden folgende Fragen gerne beantwortet:
"zum Eingang Ihrer vereinbarten Hilfsleistungen,
 zum Bearbeitungsstand der Schlüssigkeitsprüfung
 und Rückfragen zu Ihrem Auszahlungsbetrag"
Allerdings erteilt die Geschäftsstelle keine Auskünfte zu inhaltlichen Anfragen der jeweiligen Vereinbarungen.

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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung WEST vom 18.03.2014

Ein kritischer Kommentar zur Hilfebedarfsermittlung und zu den Rentenersatzleistungen, verbunden mit der Erfahrung, Gerechtigkeit für Alle wird es nicht geben.

Am Samstag den 15. Februar 2014 erfuhr ich von einem nahen Verwandten, dass seine zuständige Anlaufstelle zum Fonds Heimerziehung für ihn ein Hilfspaket von annähernd 20.000 Euro geschnürt hat. Zunächst war ich erfreut über diese Mitteilung, zumal ich ihn ansatzweise beraten und auch gedrängt hatte, die Leistungen des Fonds in Anspruch zu nehmen, und ich gratulierte ihm. Dann aber kamen bei mir Zweifel auf, und ich kontaktierte seine Anlaufstelle, und führte in diesem Zusammenhang zwei Telefongespräche, wobei die Verschwiegenheitspflicht seitens der Mitarbeiter gewahrt blieb. Meine kritischen Fragen hinsichtlich der Rentenersatzleistungen wurden dahingehend beantwortet, dass man keinen Unterschied zwischen den einzelnen Heimen macht, seien es nun Kinderheime Jugendheime, Geschlossene oder Offene, und man davon ausgeht, dass in allen Heimen eine Arbeitspflicht bestand. Dabei spielt es keine Rolle, ob das betreffende Heimkind acht Stunden täglich arbeiten musste, oder ob es sich um gelegentliche Mithilfe stundenweise, etwa in der Küche oder Besorgungen zu machen usw., handelte. Ich teile diese Meinung nicht, da ich selbst in zwei Einrichtungen wohnte, in denen auch der oben erwähnte Verwandte wohnte. An eine Arbeitspflicht kann ich mich nicht erinnern. In der ersten Einrichtung wohnte ich von November 1962 bis April 1963 und wurde in dem Zeitraum 14 Jahre alt, in der zweiten wohnte ich von Dezember 1972 bis Januar 1973 (damals vorübergehend und schon Erwachsen). In den sieben Heimen, in denen ich insgesamt mit einer Unterbrechung untergebracht war, und dies von 1953 bis 1968, wurde ich nur in einem zur Arbeitspflicht herangezogen, und dies war von 1955 (dem Jahr meiner Einschulung) bis 1958, also Kinderarbeit unter dem 14. Lebensjahr.

Außerdem ist in der oben nicht namentlich erwähnten Anlaufstelle eine eidesstattliche Versicherung mit Strafandrohung hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes der gemachten Angaben nur als Ultima Ratio vorgesehen. Dies bedeutet, sie wird nur angewandt, wenn keine Nachweise über die Heimaufenthalte, etwa über die Einwohnermeldeämter oder über nahe stehende Verwandte zu den Heimen  gemacht werden können, in denen man untergebracht war. Ganz anders verfährt man in der Anlaufstelle Hamburg. Ohne eine eidesstattliche Versicherung läuft dort gar nichts, und dies obwohl Belege und Nachweise über die Heime vorgelegt und kopiert wurden.

Was mich empört ist die Gleichmacherei bei allen, die einmal im Heim waren. Es muss doch hinsichtlich der Rentenersatzleistungen einen Unterschied ausmachen, ob jemand im Extremfall als Jugendlicher sieben Jahre (erst ab 1974 wurde die Volljährigkeit ab dem 18. Lebensjahr eingeführt) in einer geschlossenen Anstalt, wie etwa Freistatt, Glückstadt oder Staffelberg untergebracht war, wo er Tag ein, Tag aus harte körperliche Arbeit Im Sinne der Arbeitspflicht vollbringen musste, (manche reden auch von Zwangsarbeit), und dafür keine Rentenbeiträge bezahlt wurden, oder ob jemand, mal zugespitzt ausgedrückt, am Sonntag den Auftrag bekam, für die anderen Heimkinder Brötchen einzukaufen, oder den Hund der Heimleiterin Tante M... Gassi zu führen. Immerhin wird der Fonds Heimerziehung West zu zwei Drittel über Steuermittel finanziert, und da kann man nicht mit der Gießkanne übers Land gehen. Da muss man schon differenzieren u.a. etwa zwischen den städtisch geführten Heimen, den AWO Heimen, oder den religiös geführten Anstalten, die sich durch niedrige Kostensätze die lästige Konkurrenz vom Halse hielten und stattdessen die Kinder und Jugendlichen für ihre Belange arbeiten ließen.

Zum Schluss noch eine kritische Anmerkung zu der Anlaufstelle Hamburg. Da gibt es ein Formular, welches geeignet ist, die Persönlichkeitsstruktur des jeweiligen Antragstellers zu erforschen. Wer für dieses Formular verantwortlich zeichnet, und ob es auch in anderen Anlaufstellen im Bundesgebiet so gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt.
In diesem Formular will man u.a. unter römisch II wissen (insgesamt 31 Punkte auf den Seiten 4 - 6), z.B., ob ich Sexualstörungen habe, ob ich suchtkrank bin, ein aggressives Verhalten gegen andere und gegen mich selbst habe, ob ich mich nicht sozialisiert fühle usw. Alle Fragen haben nahezu den gleichen Charakter, und zielen letztlich darauf ab, dass man sich entkleidet, bevor man Leistungen in Anspruch nehmen kann. So jedenfalls meine Meinung.

Da es mir fernliegt, irgend jemanden zu diskreditieren, habe ich im Zusammenhang mit meinem Kommentar und den Beteiligten niemanden namentlich erwähnt. Ich gehe davon aus, dass alle Mitarbeiter der Anlaufstellen nur ihre Pflicht tun, aber anscheinend einen erheblichen Ermessensspielraum haben. Dabei denke ich im besonderen an die Anlaufstelle in Hamburg. Und zu guter letzt noch eine Anmerkung. Ich akzeptiere die Entscheidungen des Fonds Heimerziehung West und der entsprechenden Anlaufstellen, weil mir auch gar nichts anderes übrig bleibt. Dennoch behalte ich mir das Recht vor, diese getroffenen Entscheidungen kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen. Jedem, dem man ein Paket von ungefähr 20.000 Euro geschnürt hat, sei es gegönnt, sofern der Anspruch gerechtfertigt ist. Den angerichteten Schaden, den viele Ehemalige, im besonderen die Sensiblen ausgesetzt waren, kann man allerdings mit so einer Summe nicht wiedergutmachen, und verwerflich ist der Umgang mit den Leidenden und Betroffenen, weil es aus meiner Sicht letztlich nur darum geht, die Angelegenheit bürokratisch abzuwickeln und dabei vergisst, das sich hinter jedem Fall ein Einzelschicksal, also ein Mensch verbirgt.



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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung Ost vom 07.03.2014

1. Der "Fonds Heimerziehung in der DDR" wird aufgestockt und fortgeführt.

2. Es bleibt bei den bisherigen Leistungskriterien und dem Leistungsumfang.

3. Alle Betrroffenen können ihre Ansprüche bis zum Stichtag 30. September 2014 anmelden. Die Laufzeit des Fonds bleibt bestehen und endet mit dem 30. Juni 2017.

4. Die Aufstockung des Fonds ist notwendig, weil die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro nicht ausreichen.




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Aktuell zum Fonds Heimerziehung OST - DIE LINKE fragt, die Bundesregierung antwortet am 05.03.2014


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Aktuell zum Fonds Heimerziehung OST - Treffen der Fachminister des Bundes und der Länder am 05.02.2014


Betreff: Ergebnisse zur Fondsaufstockung Ost
Liebe MitstreiterInnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mir sind gerade die wesentlichen Punkte der Ergebnisse des heutigenTreffens der Fachminister des Bundes und der neuen Länder zur Frage derFortsetzung des Fonds Heimerziehung Ost von einem Pressevertreter mitgeteilt worden (also nur mittelbar und deshalb mit einem kleinen Vorbehalt versehen):1. Der Fonds wird aufgestockt auf 200 Millionen €.2. Die Pauschalen sind vom Tisch.3. Es bleibt bei den Sachleistungen bis zu 10.000 €.4. Es wird eine Anmeldefrist eingeführt bis zum 30.9.14.Unklar ist, was mit einem Hinweis gemeint sein könnte, dass die Anforderungen an die Darlegung der Betroffenen überprüft werden sollte. Hier gilt es, das, was gemeint sein könnte, genauer zu erfragen.Unter dem Strich: Es hat sich - so meine ich - gelohnt, mit viel Einsatzdie Forderungen der Betroffenen, die im Fonds Heimerziehung Ost noch nicht zum Zuge gekommen sind, vehement öffentlich vorzutragen. Die Anmeldefrist ist sicherlich ein Problem für Betroffene, die es schwer haben, das Thema der erleben Heimerziehung überhaupt wieder aufzunehmen und anderen mitzuteilen. Wir sollten überlegen, ob wir gemeinsam eine "Meld-dich-an-Kampagne" starten, die die Chancen verbessert, dass sich viele beim Fonds wenigstens mal gemeldet haben (bis zum 30.9.).Mit aktuell zufriedenen Gefühlen grüßt P. Schruth
 P.S.: Ich bitte darum, dass jede/r seinen Verteiler nutzt und diese Info weiterleitet.
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Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder (Hamburg)

Diese habe ich am 27.02.2014 aufgesucht. Nach einigen Missverständnissen ließ sich alles in meinem Sinne klären. Ursprünglich wollte ich nur den noch ausstehenden besonderen Hilfebedarf beantragen, wo mir noch 1000 Euro zustehen. Mein Sachbearbeiter meinte dies ginge nicht, und ich war drauf und dran sein Büro wieder zu verlassen. Dann fanden wir eine Lösung, wo ich jetzt den Gesamtwert in Höhe von 10.000 Euro abzüglich der bereits bisher geleisteten Summe beantragt habe und zwar im Bereich: Pauschale ohne Nachweis und unter den verschiedenen Kategorien mit Nachweispflicht wie Gesundheit und Erholung, Mobilität, Soziale Kontakte und Integration, und zum Komplex Wohnen.
Gut zwei Stunden dauerte es, bis alle Formalitäten zur Antragsstellung erledigt waren. Auch das Psychofragen-Forumlar wurde von 4 auf 6 Seiten erweitert. Desgleichen müssen jetzt keine Kostenvoranschläge mehr eingeholt werden, sondern lediglich die Bestellungen, also eine Kaufabsicht vorliegen. Sobald die Schlüssigkeitsprüfung aus Köln vorliegt habe ich ein entsprechendes Dokument in der Hand und kann mich mit den jeweiligen Händlern der von mir beabsichtigten Erwerbungen der entsprechenden Produkte in Verbindung setzen. Dann wieder bei der Anlaufstelle Hamburg vorsprechen, wieder Schlüssigkeitsprüfung in Köln. So ist es leider mit der Bürokratie. Einfacher hat es derjenige, welcher mit seinem Bargeld in Vorleistung gehen kann, sofern er über ein solches verfügt.
P.S. Heute las ich in einem Heimkinderforum folgenden Text: "nach dem Inhalt der gestrigen Lenkungsausschusssitzung ist definitiv klar, dass der Fonds West leer ist!" Ich persönlich halte die Quelle für glaubwürdig. Da hat  jemand seine Verschwiegenheitspflicht aufgegeben und gleichzeitig einen Aufruf gestartet. Nachzulesen unter Kommentar 66

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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung OST - Der Tagesspiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 19.02 2014.


Viel mehr Betroffene aus dem Osten als erwartet beantragen Zahlungen: Der Entschädigungs-Fonds für ehemalige Heimkinder ist aufgebraucht - und die Berliner Anlaufstelle kommt mit der Arbeit nicht hinterher.
Siehe auch den Link von mdr INFO vom 24.02.2014

"Gehen DDR-Heimkinder leer aus?" 


Außerdem Mitteldeutsche Zeitung vom 25.02.2014

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Aktuelles zum Fonds Heimerziehung OST


Presseerklärung vom 19.01.2014 des Arbeitskreises Fonds Heimerziehung der DDR (ABH-DDR)

Die Unterzeichner sind: Ralf Weber, Roland Militz, Katrin 
Bergoin, Rainer Buchwald, Roland Gösche und Prof. Dr. Peter Schruth..
Bis heute hat die Politik keine verbindlichen Zusagen gemacht, ob und wann der Fonds Heimerziehung Ost in Höhe von 40 Millionen Euro aufgestockt wird. Die bisher veranschlagten Mittel sind so gut wie aufgebraucht, ohne das allen Opfern geholfen werden konnte. Nachzulesen in einem Heimkinderforum unter der Rubrik: 


"Aufruf & Antragstellung auf Leistung aus dem Heimkinderfonds Ost, Beitrag Nr. 53."


Siehe dazu den folgenden Link: Presseerklärung
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Aktuell: Fonds Heimerziehung OST kapituliert

Bitte den Link anklicken
Aktuell zu Weihnachten (Sind wir ein Volk?)


Der Topf ist leer. Für ehemalige Heimkinder Ost werden keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung gestellt . Stattdessen gib es nur noch Beratung und Beileidsbekundungen. Siehe den folgenden Link: 

Aktuell: Fonds Heimerziehung OST zahlungsunfähig?

Nach einer nicht offiziell bestätigten Meldung vom 12.11.2013 soll der Fonds Heimerziehung Ost zahlungsunfähig sein, da die Kassen leer sind. Bisher gibt es dazu keine Stellungnahme vom Lenkungsausschuss in Köln. Mir ist es schleierhaft, und ich bin empört darüber, wie es überhaupt zu solch einer Situation kommen kann, sollte diese Meldung stimmen. Diese Information habe ich in einem Heimkinderforum unter der Rubrik Fonds-Auszahlungen gelesen. Von Seiten der Medien gibt es bisher keine Resonanz.
Der Beitrag steht auf Seite 30 unter der Nummer 584 und ist dort für jedermann im Internet nachzulesen. Siehe folgenden Link:

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Aktueller Link zum Fonds Heimerziehung, erschienen in der Frankfurter Rundschau am 30.09.2013 von Nadja Erb


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Aktuelle Meldungen Fonds Heimerziehung: Stand 04.09.2013
Vereinfachung des Verfahrens zum Abschluss von Vereinbarungen über materielle Hilfebedarfe.  Die Lenkungsausschüsse der Fonds „Heimerziehung West“ und „Heimerziehung in der DDR“ haben umfangreiche Vereinfachungen des Verfahrens zum Abschluss von Vereinbarungen über materielle Hilfebedarfe beschlossen."
Ich begrüße nun die neuerlich getroffenen Vereinfachungen des Fonds Heimerziehung (26.08.2013), denn dadurch werden bürokratische Hemmnisse abgebaut, und es ist nun weniger zu befürchten, dass ein Großteil, der vom Bund, den Ländern und den Kirchen zur Verfügung gestellten Gelder wieder an die Einzahler zurück fließen werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.


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!Achtung! 

Wichtiger Hinweis zum Fonds Heimerziehung West. "Stichtagsregelung" Stand 26.08.2013

Danach können ehemalige Heimkinder nicht wie bisher 1000,- €, sondern bis 2000,- € in bar beantragen. Wie diese Regelung zustande gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist zu vermuten, dass der Lenkungsausschuss dafür die Verantwortung trägt, jedoch lässt die Öffentlichkeitsarbeit zu wünschen übrig. Soviel sei bis auf weiteres festgestellt:
Wer vor dem 26.08.13 Leistungen beantragt hat (Dinge des täglichen Bedarfs), bekommt 1000,- €, wer danach seinen Antrag gestellt hat, bekommt bis 2000,- € (also eine Verdoppelung), bezogen auf das Kalenderjahr. Das ist natürlich eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, und widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung. Haben die Verantwortlichen dies bedacht, als sie solch eine Lösung anstrebten, oder wollten sie eigentlich nur Wählerstimmen gewinnen mit Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl?

Hier der Kommentar meines Sachbearbeiters beim Fonds Heimerziehung, dessen Integrität ich nicht in Frage stellen möchte, der aber auch nur weisungsgebunden ist, und mir nicht wirklich weiterhelfen kann. Ohne eigene Bemühungen wüßte ich bis heute nicht, dass es Einmalzahlungen von 1000,- € oder 2000,- € gäbe. Der Fonds Heimerziehung hat mir mit seiner Website (aktuelles) nicht wirklich weiter geholfen.


Kommentar/Zitat: Sehr geehrter Herr Zielke,

Ihre Informationen sind richtig. Jedoch gilt diese Regelung (= kalenderjährlich bis zu 2.000,00 € für „Dinge des täglichen Bedarfs“) für „Neufälle“, d.h. für diejenigen, die ab dem 26.08.2013 in den Anlauf- und Beratungsstellen für ehemaligen Heimkinder vorgesprochen haben.
Für die sogenannten „Altfälle“, d.h. für diejenigen, die vor dem 26.08.2013 vorgesprochen haben, bzw. diese Leistung für 2013 bereits wie Sie beantragt haben, gibt es noch keine Regelung. Hier ist noch eine eventuelle „Übergangsregelung“ geplant. Wann es eine solche Übergangsregelung geben wird, ist noch offen.

Mit freundlichen Grüßen

Herr XXXXX

Aus Datenschutzgründen habe ich den Sachbearbeiter nicht namentlich genannt.

M. Zielke
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So funktioniert der Fonds Heimerziehung West


Der Deutsche Bundestag möge beschließen...



Mein Kommentar zu einem in der Zeitung Die Welt erschienenen Artikel

Von Entschädigung kann doch gar keine Rede sein. Entschädigung setzt doch voraus, dass man einen Rechtsanspruch auf einen materiellen, oder geistig/seelischen Schaden erhält. Dass ist aber im Zusammenhang mit dem Fonds Heimerziehung West nicht der Fall. Die dort zur Verfügung gestellten 120 Millionen € sind bestenfalls eine symbolische Geste, und nicht einklagbar. Aus meiner Sicht ein schlechtes Verhandlungsergebnis, berücksichtigt man die zweijährige Verhandlungsdauer am RTH (Runder Tisch Heimerziehung). Das ist aber nicht weiter verwunderlich, da zumeist die für das begangen Unrecht verantwortlichen Institutionen (Kirche und Staat) federführend für das Ergebnis verantwortlich sind.


Nun zu den Rentenersatzleistungen: Besser wäre es nach meiner Ansicht gewesen, die jeweiligen ausgezahlten Rentenersatzleistungen an die Geschädigten, der Rentenkasse zuzuführen, so dass sich die Rente der Betroffenen, wenn auch geringfügig, lebenslänglich erhöht hätte. Auch wurde bei den Ergebnissen und der Umsetzung der RTH-Empfehlungen, die vielen, vielen gebrochenen Erwerbsbiographien, verursacht durch Heimerziehung nicht ausreichend und zielführend berücksichtigt, so dass diese Menschen vermehrt der Altersarmut ausgeliefert sind.
Was die Einmalzahlungen an ehemalige Heimkinder für Folgeschäden von bis zu 10.000 € betrifft, muß ich ebenfalls Kritik üben. So weiß ich von einer Anlaufstelle, die ich hier nicht namentlich nennen möchte, dass ehemalige Heimkinder angehalten werden, die bewilligten und ausgezahlten Rentenersatzleistungen dafür zu benutzen, um sozusagen in Vorleistung zu gehen. Das heißt, wenn etwa einer einen PC, eine Reise oder sonst etwas haben möchte, muß er dafür die erhaltenen Rentenersatzleistungen benutzen, und bekommt auf dem Wege der Rechnungsbelegung das Geld zurück. Dies Praxis scheint mir sicher eine Direktive des Lenkungsausschusses in Köln zu sein, und ist sicher nicht auf die Anlaufstellen zurückzuführen.
Was ist aber mit all denjenigen ehemaligen Heimkindern, die keinen Anspruch auf  Rentenersatzleistungen und nicht auf ein sogenanntes Schonvermögen zurückgreifen können, um damit in Vorleistung zu gehen? So werden wieder mal die bürokratischen Hemmnise sehr hoch gehangen, und das Wort der ehemaligen Vorsitzenden des RTH, Frau Vollmer, von der "schnellen unbürokratischen Hilfe", wird ins Gegenteil verkehrt.
Wie ich schon eingangs erwähnte, es handelt sich lediglich um eine symbolische Geste, in gewisser weise auch um ein Schuldanerkenntnis von Staat und Kirche, denn Entschädigung sieht anders aus, und muss den Charakter eines Rechtsanspruches besitzen, wie man es vom Opferentschädigungsgesetzt kennt. Ansonsten sind und bleiben wir Bittsteller, man kann auch sagen Almosenempfänger.

Dieser Beitrag ist ein von mir verfasster Kommentar auf einen Artikel in der überregionalen Zeitung DIE WELT  in der Ausgabe vom 13.09.2012.

Lobend bleibt allerdings zu erwähnen, dass man eine Lösung gefunden hat, wonach Zuwendungen aus dem Fonds Heimerziehung nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Eine solche Regelung kommt  vor allem Hartz IV Empfängern zugute, die ohnehin an der Armutsgrenze leben. 
Dazu der folgende Link:
Zuwendungen werden nicht als Einkommen angerechnet!
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Anlaufstelle Hamburg


In diesem Post werde ich außerdem meine Erfahrungen zu meiner Anlaufstelle in Sachen Heimerziehung festhalten. Es war der 1. Februar 2012, ein ungemein frostiger Tag, als ich das entsprechende Büro im Versorgungsamt Hamburg aufsuchte. Eigentlich wünschte ich nur ein Informationsgespräch, doch dann ließ ich mich dazu überreden das gemeinsam erstellte Protokoll zu unterschreiben. Im nachhinein tat es mir leid. Zwischenzeitlich sehe ich vieles anders, und weiß nicht, ob ich eine Übereinkunft mit der Anlaufstelle erzielen kann. Oft wird von den ehemaligen Heimkindern verlangt, in Vorleistung zu gehen, wenn sie Ansprüche verwirklichen wollen, doch das kommt auf Grund meiner wirtschaftlichen Situation nicht in Frage.
Gut ein halbes Jahr nach meinem ersten Gespräch bat ich um einen neuen Termin, um das eine oder andere zu erreichen. Ich erhielt einen neuen Termin, und zwar am 14. November um  10.00 Uhr. Zwischenzeitlich sollen beide meiner damaligen Gesprächspartner nicht mehr im Bereich Anlaufstelle arbeiten. Mal sehen wir weit wir da kommen und was sich ergibt. Hilfe könnte ich schon gebrauchen, aber nicht um jeden Preis.

Aufnahmevermerk:

Herr Manfred Zielke, geb. xx.xx.xxxx, erscheint heute in der hiesigen Beratungsstelle und möchte Beratung und Entschädigung aus dem "Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975". Er war nach eigenen Angaben seit August 1953 bis 31.12.1967 mit Unterbrechungen in verschiedenen Heimen untergebracht. Vor 1953 habe es mit Unterbrechungen ebenfalls Heimaufenthalte gegeben. an die einzelnen Heime und Unterbringungszeiten erinnere er sich jedoch nicht. Weitere Daten wird Herr Zielke der hiesigen Beratungstelle per E-Mail zusenden. Außerdem verweist er auf seine Internet-Seite:

Vor dem 14.Lebensjahr habe er in den Heimen die üblichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten vollrichten müssen. Nach dem 14. Lebensjahr habe er eine Ausbildung zum Elektriker begonnen und sei in einem Lehrlingsheim untergebracht gewesen. In diesem Heim habe er nicht arbeiten müssen. Die Ausbildung zum Elektriker habe er später abgebrochen.

Nach den Heimaufenthalten habe er zunächst seinen Wehrdienst abgeleistet. Danach habe er in verschiedenen Berufen gearbeitet. Später habe er in Hamburg eine Ausbildung zum Bürokaufmann gemacht. In diesem Beruf hat er auch gearbeitet.

Zwischenzeitlich sei er obdachlos gewesen und habe beruflich "nicht richtig Fuß gefasst".

Heute lebe er im Rahmen der sogenannten 58er Regelung von Arbeitslosengeld II.

Während seiner Heimaufenthalte sei er sowohl körperlich als auch seelisch misshandelt worden. Sexuell missbraucht wurde er während der Heimaufenthalte nicht.

Während der Heimaufenthalte habe er keine Selbstmordversuche unternommen. Spätere Selbstmordversuche hätten mehrere Ursachen gehabt. Von Selbstmordversuchen anderer Heimkinder habe er nichts gehört.

In Folge eines Heimaufenthaltes im evangelischen Heim "Gotteshütte" habe er Asthma bekommen, das später nie richtig behandelt worden sei. Auf Nachfrage teilte er mit, dass er in der Vergangenheit Therapien gehabt habe, zuletzt 1996. Weitere Therapien wünsche er nicht, weil sie ihn "nichts bringen würden".

Er sei grundsätzlich einverstanden, das seine Daten (Name, Anschrift, Telefonverbindungen) an Forschungseinrichtungen o.ä. weitergegeben werden können. Seine Telefonnummer laute: 040 / 642 XX XX.

Herr Zielke legt ein Schreiben vor, das einen Hinweis auf seinen Heimaufenthalt gibt. Dieses Schreiben wird in Kopie zur Akte genommen.
Weitere Unterlagen werde er bei der nächsten Vorsprache mitbringen. Er sei bereit seine Angaben eidesstattlich zu versichern.
Herr Zielke und ich einigten uns darauf, dass er nochmals hier vorsprechen und weitere Unterlagen (s.o. auch Arbeitslosengeld II - Bescheid) vorlegen werde.

Um das während der Heimerziehung erlittene Unrecht zu lindern, würde er sich aus dem Fonds "Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975 wünschen, dass die Kosten für eine Wohnungsrenovierung, für neue Möbel sowie die Kosten für die Beschaffung neuer, nicht gebrauchter Kleidung übernommen werden könnten.

Dieser besondere Hilfsbedarf steht im Zusammenhang mit Schädigungen durch die damalige Heimerziehung, da er dadurch "nie richtig Fuß" habe fassen können und in dessen Folge berufliche, bzw. wirtschaftliche Nachteile habe in Kauf nehmen müssen.

Bei der nächsten Vorsprache werde ggfls. eine Vereinbarung über Leistungen aus dem Fonds für ehemalige Heimkinder sowie die Verzichtserklärung unterschrieben werden.

Unterschrift: Bearbeiter XXX
Unterschrift: Heimkind M. Zielke

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Ich lasse dies jetzt erst einmal unkommentiert stehen, nur um einen Überblick zu verschaffen, wie so ein Besuch bei der Anlaufstelle aussehen könnte. Es gibt übrigens auch Wünsche zur Hilfe wie ein Auto, eine Weltreise, Karten für den FC St. Pauli usw. Entschieden wird jedoch alles in Köln. Die Berater in den Anlaufstellen nehmen nur die "Fälle" auf, und leiten nach dem Unterschreiben einer Verzichtserklärung die Anträge weiter - vorher nicht. (01.02.2012)
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Bundesregierung zieht erste positive Bilanz aus dem Fonds "Heimerziehung West"

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - 24.10.2012 
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung zieht eine erste positive Bilanz aus der Umsetzung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“. Die Entscheidung des Bundestages über die Einsetzung des Fonds aufgrund der Empfehlungen des „Runden Tischs Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ habe sich „sehr bewährt“, sagte Staatssekretär Lutz Stroppe vom Familienministerium am Mittwoch vor dem Familienausschuss. Das Modell habe sich „zum Vorbild“ entwickelt, nach dem auch anderen Opfergruppen geholfen werden könnte. Stroppe informierte die Mitglieder des Ausschusses über die Umsetzung des Fonds, der zum Jahresbeginn eingesetzt worden war. Der Staatssekretär räumte ein, dass es „Anlaufschwierigkeiten“ bei der Umsetzung gegeben habe. Diese seien inzwischen jedoch beseitigt worden, auch wenn die „hohe Erwartungshaltung“, die viele Opfer gegenüber dem Fonds hätten, nicht immer erfüllt hätten werden können.
 Hier der ganze Artikel:

Dazu mein Kommentar: Beim ersten Besuch in meiner Anlaufstelle in Hamburg wurde mir aufmunternd mitgeteilt, dass ich Leistungen bis 10.000 € und im Einzelfall darüber hinaus geltend machen könne. Ich nahm dieses etwas ungläubig zur Kenntnis und der jetzige Artikel vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesregierung gibt mir wohl Recht.
Danach wurden bisher 12,1 Millionen Euro für 2.086 Heimopfer ausgezahlt. Statistisch bedeutet dies eine Auszahlung von 5800.5752 Euro im Einzelfall. Legt man zugrunde, dass in dieser Summe die Rentenersatzleistungen berücksichtigt sind, kann man sich leicht vorstellen, wie gering die Auszahlungen für den Einzelnen sind. Denn es sind nicht wenige, die die Rentenersatzleistungen bekommen, die auf ein Jahr bezogen 3600.00 Euro betragen. Wer also während seiner Heimzeit ein Jahr gearbeitet hat, erhält dafür die oben angegebene Rentenersatzleistung plus rund gerechnet 2200 Euro
Nach meiner Meinung ergibt sich daraus keine positive Bilanz, sondern die Opfer der Heimerziehung werden abgespeißt. Rechnet man die bisherigen Auszahlungen hoch, so wird deutlich, dass man mit den freiwillig erbrachten Leistungen ohne jeglichen Rechtsanspruch ungefähr 20.000 ehemalige Heimkinder erreichen will, bezogen auf eine Gesamtsumme von 120 Millionen Euro.
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Freitag, den 30. November 2012


Zusammenfassend zur Anlaufstelle Hamburg sei folgendes gesagt: Ich habe nun Hilfe beantragt und will den Ablauf kurz darstellen.
Da gibt es zum einen ein Formular von sieben DIN A4 Seiten, desweiteren eine Versicherung an Eides Statt, die ich an den Anfang stelle.

Versicherung an Eides Statt

Vor mir erscheint heute (14.11.2012)
Manfred Zielke, geborener Zielke
geb: xx.xx.xxxx,
wohnhaft: Adresse
ausgewiesen durch: Bundespersonalausweis

und erklärt, nachdem er auf die Bedeutung einer Versicherung an Eides Statt, insbesondere auf die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt, gemäß § 156 des Strafgesetzbuches hingewiesen wurde, folgendes:

"Ich versichere an Eides Statt, dass die von mir bei  der Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder im Versorgungsamt Hamburg getätigten Angaben der Wahrheit entsprechen, soweit ich das Geschehene noch erinnere."

M. Zielke
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Nun noch eine Zusammenfassung der sieben Seiten, bzgl. der Bewilligung von Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung.

Vereinbarungen über Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 11975

Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistung können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistung entstehen.

Teil materieller Bedarf

Teil A (verbleibt bei der Anlauf- und Beratungsstelle)

Anlauf- und Beratungstelle (Adresse)

Angaben zur betroffenen Person (Frau/Herr, Name und Vorname, Geburtsname, Adresse, Geburtsdatum, Dauer der Heimunterbringung, Anzahl der Heime, erste Heimunterbringung)

I. Erfahrungen während des Heimaufenthalts:

Es folgt ein alphabetisch geordneter Fragebogen von A bis Q, wo man die jeweiligen Schädigungen, teilweise mehrfach ankreuzen kann.

II. Folgen:

Weitere drei Kategorien bezüglich der Heimerziehung.

III. Folgeschäden:

Es folgt ein weiterer alphabetisch geordneter Fragebogen von A bis Q, wo man die jeweiligen Schädigungen, teilweise mehrfach ankreuzen kann.

IV. Materieller Bedarf: (Ebenfalls zum Ankreuzen)

Wohnung

Mobilität

Ernährung

Soziale Kontakte und Integration

Bildung und Arbeit

Gesundheit

Identität

V. Immaterieller Bedarf (Auch zum Ankreuzen)

Anerkennung

Unterstützung bei Bewältigung des Alltags

Unterstützung (z.B. Erstellung von Bescheinigungen)

Lebensbezogene Beratung

Beratungsergebnisse außerhalb des Fonds

Unterstützung ver der Beantragung von Hilfen am runden Tisch sexueller Missbrauch

Herausfinden von Interessen und Ressourcen, die es gilt entsprechend zu fördern

VI. Bedarf, Hilfen usw. außerhalb des Fonds

Kategorie 1 bis 5 für Notizen/Stichwörter

VII. Finanzieller Bedarf

Analog zu IV. Materieller Bedarf. In meinem Fall je eine Pauschale für Fahrtkosten (Mobilität)  250 € und Dinge des täglichen Bedarfs (Identität) in der Höhe von 1000 €.

Hinweis: Übersteigt der Gesamtbetrag die Summe von 10.000.00 € ist ein Nachweis zur erhöhten Hilfsbedürftigkeit dringend erforderlich.
(Darunter im Formular ein Feld zur erhöhten Bedarfsbegründung:)

VII. Zusatzerklärung

Im Rahmen der Beratung bin ich darüber aufgeklärt worden, dass zu meinen Gunsten evtl. Ansprüche nach dem Gesetz über Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) bestehen können. OEG-Leistungen würden Hilfeleistungen aus dem "Fonds Heimerziehung West" vorgehen.

(Es folgen zwei Optionen zum Ankreuzen, bitte sorgfältig durchlesen. M.Zielke)

1. Ich möchte gerne Leistungen nach dem OEG in Anspruch nehmen. [...]

2. Ich nehme keine Leistungen nach dem OEG in Anspruch.

Ort, Datum, Unterschrift Zusatzerklärung (Betroffener/e)

Diese Vereinbarung über die Gewährung von Hilfsleistungen aus dem Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" wird der Geschäftsstelle des Fonds zur Schlüssigkeitsprüfung zugeleitet. Insoweit steht diese Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die Geschäftsstelle.

Ort, Datum, Unterschrift Vereinbarung (Betroffener/Berater/in)
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Mir wurde am 26.11.12 zugesagt, dass meine beantragten Leistungen als bald möglich nach          Köln zur Bearbeitung geschickt werden, und ich noch vor Weihnachten das Geld auf meinem Konto hätte. Das wäre dann nach vielen Jahren endlich mal ein schönes Weihnachtsfest ohne Not und Sorgen.
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Am 18.12.12 erreichte mich ein Brief von der zentralen Mittelvergabestelle aus Köln, wonach meine beantragten Leistungen Materielle Hilfe und Mobilitätszuschlag am 04.12.12 bewilligt worden sind. Es ist gut möglich, dass der Betrag zwischenzeitlich auf meinem Konto abrufbar ist.
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Am 24.12.12 waren die bewilligten Leistungen leider noch nicht auf meinem Konto. Ein Wermutstropfen zum Weihnachtsfest, wie ich meine.
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Heute am 07.01.13 habe ich bei der Bewilligungsstelle des Fonds Heimerziehung in Köln angerufen, weil ich die zugesicherten Leistungen noch immer nicht erhalten habe. Es gab einige Erklärungen, hinsichtlich der Auszahlungsstelle in Trier, und man bat mich noch das Ende der Woche abzuwarten. Ich meinerseits erbat mir einen Abgleich bezüglich meiner Bankverbindung vorzunehmen. Dabei stellte sich heraus, dass zu meinem Konto zwei falsche Bankleitzahlen in Umlauf sind und die richtige augenscheinlich fehlt. Daraufhin habe ich meine Anlaufstelle in Hamburg angerufen, und angeregt, die Bankverbindung mit in das Antragsformular zu integrieren. Das ist bisher nämlich noch nicht geschehen (Teil A). Ansonsten hätte ich viel früher mitteilen können, wo der Hase im Pfeffer liegt.
P.S. Am 09.01. wurde mir seitens der Anlaufstelle Hamburg mitgeteilt, dass der Fehler im Zusammenhang mit der BLZ, dort nicht zu verorten ist.
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Heute am 13.01.13 wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Bewilligungsstelle den ausstehenden Betrag am 07.01.13 erneut zur Auszahlung angwiesen hat. Es kann bis zu drei Wochen oder auch länger dauern, bis ich über das Geld verfügen kann.
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Am 18.01.13 wurden die mir vom Fonds Heimerziehung West bewilligten Mittel auf mein Konto überwiesen.
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Die Bundesregierung - Hilfe für erlittenes Leid

Hilfen kommen an 
Das Bundeskabinett hat nun einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches beschlossen. Daraus geht hervor, dass die bisherige Arbeit der Fonds außerordentlich positive Wirkungen erzielen konnte.
Die Betroffenen nehmen die Hilfsangebote sehr gut an. Seit dem Start des Fonds "Heimerziehung West" am 1. Januar 2012 wurden mit rund 3.150 Personen Vereinbarungen zur Gewährleistung konkreter Hilfen geschlossen. Ausgezahlt wurden circa 25 Millionen Euro. Beim Fonds "Heimerziehung Ost" wurden seit dem 1. Juli 2012 fünf Millionen Euro für Leistungen an circa 3.150 Betroffene ausgezahlt.
Hier der Link zum Artikel vom 22.05.13

Ich halte es für verfrüht, wenn schon jetzt alles in einem positiven Licht dargestellt wird. Mir fehlt da eine Statistik, wonach die ausgezahlten Beträge aufgeschlüsselt sind. Bei den Rentenersatzleistungen ist es relativ einfach, auszuzahlen, nicht zuletzt wegen der Überprüfung  die Deutsche Rentenversicherung.
Bisher habe ich mich jedoch gescheut, weitere Leistungen in Anspruch zu nehmen, als die, welche ich bis jetzt erhalten habe. Da ist mir immer noch zuviel Bürokratie, und zuwenig an Information, und der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
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13 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Vieln Dank für diesen interessanten Bericht. Ich habe am 11.12.2012 einen Antrag gestellt und bis heute nichts gehört. Auf meine Anfrage bei der Anlaufstelle erfuhr ich, dass es bei der Zentrale in Köln "Umstrukrutuierungen " geben soll. Ich glaube, dass heißt nichts Gutes.

Unknown hat gesagt…

Auch meinerseits vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist ja noch nicht so lange her, dass Sie ihren Antrag gestellt haben. Ich wünsche Ihnen, dass es bald bei Ihnen klappt. Ganz persönlich vermisse ich eine klare kurze Regelung seitens der Anlaufstellen, etwa einen Leitfaden, der schriftlich vorliegt, und wonach man sich richten kann, wenn man Leistungen beantragt. Meines Wissens gibt es so etwas bisher nicht. Stattdessen bekommt man nur mündliche Informationen, die meiner Meinung nach unverbindlich sind.

Gruß
Manfred Zielke

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Anonym hat gesagt…

Vielen lieben Dank, für ihre Aufklärung, wie es abläuft.
Für mich war es sehr aufschlussreich.Ganz persönlich kann ich nur erahnen was Sie durch litten haben müssen.
ich war (nur ein Jahr) im Heim im Alter von 5-6 Jahren 1961-1962, doch selbst da sind Nachwirkungen, nicht ohne folgen geblieben. Vielen dank , mit freundlichen grüßen H. Wolter

Unknown hat gesagt…

@ H. Wolter,

danke für Ihren Kommentar. Es geht ja nicht nur um meine Befindlichkeiten, sondern immerhin um eine Million Kinder und Jugendliche, die im fraglichen Zeitraum von ca. 1945 bis 1975 unendlich viel Leid und teilweise unverständlich viele Qualen erleiden mussten, und dies nicht nur seelisch, sondern auch körperlich. Ich persönlich versuche die eigene Familiengeschichte in einem größeren Kontext aufzuarbeiten. Angefangen bei den Großeltern, die ins KZ kamen, dann betreibe ich Nachforschungen zu meinen Eltern, und letztlich zu meinen zahlreichen Geschwistern. Erst am Ende werde ich genug Wissen haben, um mich eingehend mit meiner eigenen Biografie zu beschäftigen. All dies kann man in den verschiedenen, wenn auch noch unvollständigen Posts, nachlesen.
"Das Tal der Tränen ist groß, und ich habe erst die Hälfte durchschritten".

Zum Fonds Heimerziehung kann ich leider nur auf die eigenen Erfahrungen mit meiner Anlaufstelle in Hamburg verweisen. Mittlerweile glaube ich zu wissen, dass es in jedem Bundesland, sowohl West, als auch Ost, anderer Kriterien zur Bewilligung von Mitteln gibt.

MfG M. Zielke

Anonym hat gesagt…

Im November letzten Jahres wurde mein Antrag rausgeschickt. Mir wurde gesagt der Antrag liegt nun in Köln und ich muss abwarten weil so viele Anträge von nur 2 Personen bearbeitet werden. Macht es Sinn sich in Kölln telefonisch zu erkundigen, ob der Antrag überhaupt angekommen ist? ich bin etwas ratlos

Unknown hat gesagt…

Vielen Dank für Ihren Kommentar und die Nachfrage. Eigentlich ist der Antrag längst überfällig, die Regel ist vier bis sechs Wochen.
Bei mir gab es auch Probleme, aber die konnte ich telefonisch lösen. Da ich die Details Ihres Antrages nicht kenne, gebe ich Ihnen mal zwei Telefonnummern in Köln, wo man Ihnen weiter helfen kann, bzw. muss.

0221 3673 4099 (Chefin) und
0221 3673 3566 (Sachbearbeiter)

Viel Erfolg, und lassen Sie es mich wissen, wenn alles geklappt hat. Sie können mich auch über meine Email erreichen. Dazu müssen Sie oben in meinem Blog das Feld Kontakt anklicken.

Diese Auskunft ist nicht rechtsverbindlich, sondern gilt sozusagen nur von Heimkind zu Heimkind.

Gruß Manfred

Medusa hat gesagt…

Hallo
Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, alles zu lesen.
Ich war selbst in der Hamburger Beratungsstelle, muss aber sagen, daß ich mit der Mitarbeiterin sehr zufrieden bin.
Der "Knackpunkt" liegt in Köln.
Ich habe unzählige Telefonate geführt, da ich einen Umzug plane (in 3 Wochen) und ich dringend auf mein Geld warte.
Man sagte mir, es geht alles chronologisch und ich müsse warten.
Der Sachbearbeiter in Köln sagte mir u.a. ICH hätte ja eh warten müssen, bis mein Schlüssigkeitsschreiben da ist und erst dann hätte ich umziehen dürfen.
Daraufhin habe ich in Berlin angerufen. Keine Lösung nach mehrstündigen Telefonaten.
Ich bin nun, falls mein Geld nicht rechtzeitig zum 20.09. bei mir eintrifft, gezwungen mit der Rentenersatzleistung in Vorkasse zu treten, Dieses halte ich für die größte Schweinerei. Weiterhin würde ich gern weitere Schritte gehen als mich mit lächerlichen 10.000 Euro abspeisen zu lassen.
Der Grund ist einfach.
Nachdem ich 2012 den Antrag gestellt hatte, zog sich ein Rattenschwanz hinterher.
Heimakte aufgetaucht, gelesen, zusammengebrochen. Viele Erinnerungen sind wieder hochgekommen, die man mit ein paar Cent!! nicht heilen kann.

gruß
Mary

Unknown hat gesagt…

Hallo Mary,

vielen Dank für Ihren Kommentar, wo Sie darauf aufmerksam machen, wie schwierig es doch für viele Antragsteller ist, dass Sie für begangenes Unrecht wenigstens teilweise entschädigt werden. Sie haben ihren Fall seht gut geschildert, und auch ich habe so meine Schwierigkeiten mit dem Prozedere, die versprochenen 10.000 € in Anspruch zu nehmen. Auf Einzelheiten will ich hier gar nicht eingehen, wie etwa die neue Stichtagsregelung zum 26.08.2013, wonach die vor diesem Datum gestellten Anträge lediglich 1000,- € Bargeldleistungen beantragen können, und nach diesem Datum sind es dann 2000,- €. In meinem Fall wurde ich nach Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter auf das Jahr 2014 vertröstet. Nachvollziehbar ist das für mich nicht. Würde ich mich nicht ständig in den sogenannten Heimkinderforen schlau machen, hätte ich von all diesen Neuerungen gar nichts mitbekommen.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie alles so auf die Reihe bekommen, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Herzliche Grüße
Manfred

Peter Krzyzanowski hat gesagt…

Hallo Zusammen

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/Schlamperei-der-Fuersorge-koennte-spaet-teuer-kommen;art68,1284775

Wenn ich richtig gelesen habe, wird
am 3.Februar 2014 in Österreich der
Fall Jenö Molnar wegen der Verjährung entschieden. Vieleicht
ist das dann auch für die BRD,EU
und DenHaag interessant.
Warum man den Heimopfern die
10000 Euro nicht cash gibt?
Ich denke der Grund ist, weil dann
die satanischen Rituale nicht wirken. Das satanische Ritual von
Staat und Kirche (Freimaurer) muß
fortgesetzt werden, denn daraus beziehen sie ihre Macht (Satanisten in Staat und Kirche (Freimaurer)).
So einfach ist das.
MfG

Unknown hat gesagt…

Hallo Martin, ich habe deine Mail hier verkürzt als Kommentar eingesetzt. Näheres kann man ja beim VEH e.V. erfahren. Gruß Manfred

http://www.veh-ev.eu/

Hallo Manfred,

Ich wäre Dir sehr dankbar wenn Do folgenden Text (der mehr als 7760 Zeichen umfasst) selbst in Deinen Blog stellst. Für mich als Kommentator der Beitrage in Deinem Blog tatigen mag auf ungefähr 4500 Zeichen beschränkt. Daher kann ich den Beitrag nicht selbst einstellen.

Ich danke Dir.

Mit freundlichen Grüßen aus Australien

Martin



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DIGITALES FALTBLATT ZUR INFORMATION FÜR ALLE

ZITAT ANFANG.

Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Aktuelle Informationen und Nachrichten

Veröffentlicht am 18. Januar, 2016

Juristische und psychologische Hilfen beim OEG-Verfahren

Wir freuen uns riesig, dass wir ein juristisch wie auch wissenschaftlich fundiertes Team gefunden haben, das ehemalige Heimkinder, die den Weg zum OEG gehen wollen, unterstützen wird.

Alle ehemaligen Heimkinder – besonders diejenigen, die keinen Beratungshilfeschein oder Prozesskostenhilfe erhalten – werden auf Wunsch vertreten und beraten.

Formaler Ablauf:

Wie bislang auch, wird der VEH e.V. den Ehemaligen, die sich entscheiden, einen Antrag nach dem OEG zu stellen, bei den ersten Schritten behilflich sein:

1. Was ist das OEG überhaupt?
2. Für wen ist das OEG zuständig, wer kann einen Antrag stellen?
3. Wo bekommt man weiterführende Informationen, wo die nötigen Formulare?
4. Wo und wie kann man die Entschädigung beantragen?
5. Wie kommt man an die notwendigen Unterlagen zur Heimunterbringung, welche Unterlagen sind überhaupt notwendig, braucht es Zeugenaussagen?